Wenn der Chef ausfällt: So bleibt Ihr Unternehmen handlungsfähig

Wenn der Inhaber und Geschäftsführer plötzlich durch Krankheit oder Tod ausfällt, steht die Firma oft von einem Tag auf den anderen still. Eine nüchterne Vorsorgeplanung stellt sicher, dass dies nicht passiert.

Wer unternehmerische Verantwortung trägt, sollte bereits in guten Zeiten klären, wer in einemNotfall rechtlich, sachlich und operativ in die Lücke springen kann. Das Ziel muss sein, die geschäftliche Kontinuität und die Liquidität auch in einem Ernstfall sicherzustellen.

Auf eine Notfallsituation vorbereitet zu sein, federt die Folgen für die Firma ab.

Typische Risiken

  • Keine rechtsgültige Vertretung bei Verträgen, Banken oder Behörden

  • Unerledigter Zahlungsverkehr (z. B. Löhne, Lieferanten)

  • Unklare Zuständigkeiten für Kundenprojekte und Mitarbeitende

  • Gefährdung der Nachfolge und des Unternehmenswerts

Empfohlene Massnahmen

  • Generalvollmacht hinterlegen:
    Eine vertraute Person (z. B. Ehepartner, Geschäftspartner oder Treuhänder) erhält eine notariell beglaubigte Vollmacht, um im Ernstfall Bankgeschäfte, Verträge und Administration zu führen.

  • Stellvertreterregelung:
    Eine Stellvertretung für operative Aufgaben bestimmen – intern (langjähriger Mitarbeiter) oder extern (Treuhandstelle, Berater).

  • Dokumentation:
    Klare Ablage von Zugangsdaten, Kundenlisten, Verträgen und laufenden Projekten, damit Dritte handlungsfähig sind.

  • Nachfolge rechtlich absichern:
    Mit einem Testament oder Ehe-/Erbvertrag regeln, wer das Geschäft fortführen

    oder übernehmen darf.

  • Notfallplan erstellen: Klar strukturierte Liste mit Ansprechpartnern (Bank, Treuhänder, Versicherer, Hauptkunden) für eine sofortige Orientierung erstellen.

Tipp für die Praxis

Eine digitale Notfallmappe beim Treuhänder hinterlegen und jährlich aktualisieren.

 

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