Steuern für Unternehmen

Als Unternehmen treffen Sie Steuern verschiedenster Art an.

Mit unseren Steuerdienstleistungen sind Sie bereit für den Kontakt mit sämtlichen Steuerbehörden. Sie entscheiden sich, was Sie benötigen: einmalige Steuerberatung bis hin zur umfassenden Steuervertretung.

Buchen Sie einen Besprechungstermin, senden Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Ihr Nutzen

Die Begleitung durch uns als professionellen Steuerberater zahlt sich aus.

1. Sicheres Gefühl

Durch fundierte Aus- und laufende Weiterbildung kennen wir die Steuergesetze und die laufenden Entwicklungen. So können wir Sie vorausschauend beraten und Sie erhalten Gewissheit über zukünftige Steuern.

Wir stellen für Sie sicher, dass keine Frist verpasst wird und keine Bussen oder hohe Nachsteuern drohen.

2. Geld, Zeit und Nerven sparen

Investieren Sie in eine professionelle Beratung und wir stellen sicher, dass sämtliche Steuervorteile genutzt werden. Nutzen Sie die frei gewordenen Zeit für Ihr Unternehmen und Ihre Kunden.

3. Persönliche Beratung

Im Bereich Steuern kommt es auf viele Details an. Informationen, die man nicht mit allen teilen will. Bei uns erhalten Sie stete Ansprechpersonen. So entsteht Vertrauen und unsere Steuerprofis kennen Ihre individuelle Situation.

Gewinn- und Kapitalsteuern

Als Unternehmen können Gewinnsteuern stark schwanken. Durch uns stellen Sie sicher, dass Sie Steuersparpotenzial wahrnehmen, Ihren Verfahrenspflichten nachkommen und Planungssicherheit haben.

Insbesondere bei grösseren Transaktionen sollen die Steuerfolgen frühzeitig abgeklärt und verbindlich sein.

  • Wir füllen die jährliche Steuererklärung aus und prüfen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss mögliche Optimierungen.

    Sie haben den Überblick über die zu erwartenden Steuerzahlungen. Die Steuern sind im Jahresabschluss korrekt abgegrenzt und es erwarten Sie keine Überraschungen.

  • Sämtliche Korrespondenz der Steuerbehörden wird uns zugestellt und wir prüfen die Steuerrechnungen und Steuerveranlagungen. Stellungnahmen zu Akteneinforderungen sowie das Erheben von Einsprachen übernehmen wir in Absprache mit Ihnen.

    Es gibt diverse Fristen im Steuerrecht zu beachten. Wir behalten für Sie den Überblick und stellen sicher, dass rechtzeitig gehandelt und keine Frist verpasst wird.

  • Die steuerlichen Auswirkungen von grösseren Transaktionen (Nachfolgeplanung, Verkauf, Umwandlung, Fusionierung, Abspaltung etc.) müssen geplant werden. Wir holen Steuerrulings ein und schaffen so Verbindlichkeit gegenüber der Steuerbehörde.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer ist komplex und kennt einige Stolperfallen. Wir helfen Ihnen, diese zu erkennen und der nächsten MWST-Revision gelassen entgegenzublicken.

  • Wir klären für Sie, ob Sie verpflichtet sind, sich der Mehrwertsteuer zu unterstellen oder ob sich sogar eine freiwillige Registration lohnt. Zudem bestimmen wir die für Sie passen Abrechnungsmethode und -art.

    Wir begleiten Sie von der korrekten An- bis hin zur Abmeldung. Dazu gehört auch die korrekte Verbuchung in der Buchhaltung sowie die konforme Rechnungsstellung.

  • Die Abrechnungen werden fristgerecht eingereicht und es findet eine jährliche Umsatzabstimmung statt. Alles ist nachvollziehbar dokumentiert und abgerechnet.

    Wir haben ein Auge auf mögliche MWST-Stolperfallen wie Privatanteile, grenzüberschreitende Transaktionen und Vorsteuerkorrekturen / -kürzungen.

  • Hat die eidg. Steuerverwaltung eine Revision angekündigt?

    Wenn Ihre MWST-Abrechnung bereits durch uns erfolgt, ist dies kein Grund zur Unruhe. Wir dokumentieren nachvollziehbar und arbeiten digital. Einer effizienten und angenehmen Prüfung steht nichts mehr im Wege.

    Haben Sie Ihre MWST-Abrechnung selber erledigt, unterstützen wir Sie in der Aufbereitung der notwendigen Unterlagen, der Betreuung vor Ort und dem Prüfen des Revisionsergebnisses.

Verrechnungs- und Stempelsteuern

Die nicht korrekte Abwicklung der Verrechnungssteuer kann unliebsame Folgen haben. Wir stellen sicher, dass die Deklaration und Rückforderung frist- und formgerecht geschieht.

Auch die etwas unbekannteren Stempelsteuern sind uns bekannt und wir machen Sie bei Transaktionen darauf aufmerksam und prüfen die Anwendung.

  • Wenn Gewinnausschüttungen stattfinden, ist die Verrechnungssteuer zu deklarieren. Wir übernehmen dies gerne für Sie und prüfen ob Sie gegebenenfalls das Meldeverfahren anwenden können.

  • Die Verrechnungssteuer wird auf Antrag zurückerstattet. Wir übernehmen dies für Sie und stellen sicher, dass keine Verrechnungssteuer verloren geht.

  • Sie planen eine Gründung mit hohem Eigenkapital oder eine Kapitalerhöhung? Wir prüfen, ob Sie der Emissions- oder Umsatzabgabe unterliegen und übernehmen die entsprechenden Deklarationen.

Spezialfall?

Benötigen Sie Unterstützung ausserhalb der regulären Finanz- und Steuerthemen? Am besten Sie kontaktieren uns und wir besprechen, wie wir Sie dabei begleiten. Einige Beratungsthemen finden Sie beschrieben.